DE · BfAAG
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
Contents
- Art. 1 Errichtung und Sitz des Bundesamts
- Art. 2 Aufgaben des Bundesamts
- Art. 3 Aufsicht
- Art. 4 Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
- Art. 5 Wahl des Personalrats
- Art. 6 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
- Art. 7 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
- Art. 8 Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte
- Art. 9 Fortgeltung der Dienstvereinbarungen
- Art. 10 Aufbauzulage