DE · BfAAG
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
Съдържание
- чл. 1 Errichtung und Sitz des Bundesamts
- чл. 2 Aufgaben des Bundesamts
- чл. 3 Aufsicht
- чл. 4 Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
- чл. 5 Wahl des Personalrats
- чл. 6 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
- чл. 7 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
- чл. 8 Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte
- чл. 9 Fortgeltung der Dienstvereinbarungen
- чл. 10 Aufbauzulage