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Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich und Zweck
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für die Veräußerung
- Art. 3 Zuständige Stelle, beauftragte Stelle, Delegation der Veräußerung
- Art. 4 Voraussetzungen für die Beauftragung der beauftragten Stelle
- Art. 5 Zugangsbedingungen
- Art. 6 Veräußerungstermine
- Art. 7 Berichtspflichten und Überwachung durch die beauftragte Stelle, Datenweitergabe
- Art. 8 Transaktionsentgelte
- Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für den Verkauf von Emissionszertifikaten für die Jahre 2021 bis 2025 zum Festpreis
- Art. 9 Besondere Zugangsbedingungen zum Festpreisverkauf
- Art. 10 Bestimmung der Nachkaufmenge, Mindestkaufmenge
- Unterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Veräußerung von Emissionszertifikaten für das Jahr 2026
- Art. 11 Versteigerungsmenge, Versteigerungstermine
- Art. 12 Versteigerungsverfahren
- Art. 13 Berichtspflichten und Überwachung durch die beauftragte Stelle
- Art. 14 Verkauf der Überschussmenge
- Art. 15 Verkauf der Nachkaufmenge
- Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für den Verkauf von Emissionszertifikaten für die Jahre ab dem Jahr 2027
- Art. 16 Fortführung des nationalen Brennstoffemissionshandels für die Jahre ab dem Jahr 2027
- Art. 17 Sonderregelung bei Verschiebung des Beginns des EU-Brennstoffemissionshandels
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 18 Emissionshandelsregister
- Unterabschnitt 2 Konten
- Art. 19 Kontoarten
- Art. 20 Kontostatus
- Art. 21 Eröffnung von Konten
- Art. 22 Aktualisierung von Kontoangaben
- Art. 23 Sperrung von Konten
- Art. 24 Schließung von Konten
- Unterabschnitt 3 Kontobevollmächtigte Personen
- Art. 25 Bestimmung und Ernennung von kontobevollmächtigten Personen
- Art. 26 Rechte von kontobevollmächtigten Personen
- Art. 27 Sperrung des Zugangs zum Emissionshandelsregister
- Unterabschnitt 4 Emissionszertifikate
- Art. 28 Erzeugung von Emissionszertifikaten
- Art. 29 Einschränkung der Gültigkeit von dem Kalenderjahr 2026 zugeordneten Emissionszertifikaten
- Art. 30 Übertragung von veräußerten Emissionszertifikaten
- Art. 31 Ausführung von Transaktionen
- Art. 32 Annullierung abgeschlossener Transaktionen
- Art. 33 Löschung von Emissionszertifikaten
- Art. 34 Bereinigung des Registers, Transaktionsbeschränkung
- Art. 35 Verfügungsbeschränkungen
- Unterabschnitt 5 Eintragung der Brennstoffemissionen und Abgabe von Emissionszertifikaten
- Art. 36 Eintragung der Brennstoffemissionen
- Art. 37 Abgabe von Emissionszertifikaten
- Unterabschnitt 6 Sicherheit
- Art. 38 Aussetzung des Betriebs des Emissionshandelsregisters
- Art. 39 Pflicht zur Meldung von Straftaten
- Art. 40 Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
- Art. 41 Vertraulichkeit
- Unterabschnitt 7 Technische Bestimmungen und Veröffentlichung von Informationen
- Art. 42 Automatisierte Prüfung und endgültiger Abschluss von Vorgängen und Transaktionen
- Art. 43 Veröffentlichung von Informationen
- Abschnitt 4 Nationale Emissionsmengen (zu den §§ 4 und 5 des Gesetzes)
- Art. 44 Festlegung der jährlichen Emissionsmengen
- Art. 45 Bestimmung der jährlichen Erhöhungsmenge
- Art. 46 Bereinigter Zusatzbedarf
- Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
- Art. 47 Inkrafttreten