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Außenwirtschaftsverordnung
Contents
- Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Beantragung von Genehmigungen
- Art. 2 Zertifikate nach Artikel 9 der Richtlinie 2009/43/EG
- Art. 3 Formerfordernisse; Verwaltungsportal und Fristlauf
- Art. 4 Erteilung von Genehmigungen
- Art. 6 Aufbewahrung von Verwaltungsakten
- Art. 7 Boykotterklärung
- Art. 7a Gebiete, die als Zollgebiet der Europäischen Union gelten
- Unterabschnitt 1 Genehmigungsbedürftige Ausfuhr
- Art. 8 Genehmigungserfordernisse für die Ausfuhr von Gütern des Teils I der Ausfuhrliste
- Art. 9 Genehmigungserfordernisse für die Ausfuhr von Gütern mit einem bestimmten Verwendungszweck
- Art. 10 Genehmigungserfordernisse für die Ausfuhr von Gütern des Teils II der Ausfuhrliste
- Unterabschnitt 2 Genehmigungsbedürftige Verbringung aus dem Inland
- Art. 11 Genehmigungserfordernisse für die Verbringung von Gütern
- Unterabschnitt 1 Ausfuhr und Wiederausfuhr
- Art. 12 Gestellung und Anmeldung
- Art. 14 Verfahren bei der zollamtlichen Behandlung
- Art. 15 Vereinfachte Zollanmeldung
- Art. 16 Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
- Art. 18 Erhebung von Ausfuhrdaten bei der Ausfuhr von Mineralöl und Gas
- Art. 19 Ausfuhr von Obst und Gemüse
- Art. 20 Wiederausfuhren
- Art. 20a Summarische Ausgangsanmeldung
- Art. 20b Wiederausfuhrmitteilung
- Unterabschnitt 2 Genehmigungsbedürftige Ausfuhr
- Art. 21 Ausfuhrgenehmigung
- Art. 22 Informations- und Buchführungspflichten
- Art. 23 Ausfuhrabfertigung
- Art. 24 Datenaustausch
- Art. 25 Ausfuhrabfertigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Art. 26 Aufzeichnungspflichten
- Unterabschnitt 3 Genehmigungsbedürftige Verbringung und Zertifizierungsverfahren
- Art. 27 Anzuwendende Vorschriften
- Art. 28 Zertifizierungsverfahren
- Abschnitt 1 Beschränkungen und allgemeine Verfahrensvorschriften
- Art. 29 Verwendungsbeschränkungen
- Art. 30 Bestätigungen über Internationale Einfuhrbescheinigungen und Wareneingangsbescheinigungen
- Abschnitt 2 Einfuhrabfertigung
- Art. 31 Antrag auf Einfuhrabfertigung
- Art. 32 Einfuhrdokumente
- Art. 33 Verfahren bei der Einfuhrabfertigung
- Art. 34 Erhebung von Einfuhrdaten
- Art. 36 Vorherige Einfuhrüberwachung
- Art. 37 Einfuhrabfertigung bei vorheriger Einfuhrüberwachung
- Art. 38 Ursprungszeugnis und Ursprungserklärung
- Art. 39 Einfuhrgenehmigung
- Art. 40 Erleichtertes Verfahren für landwirtschaftliche Waren
- Art. 41 Erleichtertes Verfahren für sonstige Waren
- Art. 42 Einfuhr von Gartenbauerzeugnissen
- Art. 43 Zwangsvollstreckung
- Abschnitt 1 Durchfuhr
- Art. 44 Beschränkungen bei der Durchfuhr von Gütern
- Art. 45 Durchfuhrverfahren
- Abschnitt 2 Handels- und Vermittlungsgeschäfte
- Art. 46 Genehmigungserfordernisse für Handels- und Vermittlungsgeschäfte über Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste
- Art. 47 Genehmigungserfordernisse für Handels- und Vermittlungsgeschäfte in einem Drittland
- Art. 48 Einfuhrdokumente für Handels- und Vermittlungsgeschäfte
- Kapitel 5 Dienstleistungsverkehr
- Art. 49 Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit chemischen oder biologischen Waffen oder Kernwaffen
- Art. 50 Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit einer militärischen Endverwendung
- Art. 51 Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Inland
- Art. 52 Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb kerntechnischer Anlagen
- Art. 52a Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit bestimmten in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 gelisteten Gütern der Kommunikationsüberwachung
- Art. 52b Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit bestimmten in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste gelisteten Gütern der Kommunikationsüberwachung
- Art. 53 Befreiung von der Genehmigungspflicht
- Abschnitt 1 Beschränkungen nach § 4 Absatz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes zur Erfüllung des Abkommens über deutsche Auslandsschulden
- Art. 54 Bewirkung von Zahlungen und sonstigen Leistungen
- Unterabschnitt 1 Sektorübergreifende Prüfung von Unternehmenserwerben
- Art. 55 Anwendungsbereich der sektorübergreifenden Prüfung
- Art. 55a Voraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
- Art. 56 Stimmrechtsanteile
- Art. 58 Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Art. 58a Freigabe eines Erwerbs nach § 55
- Art. 59 Untersagung oder Anordnungen
- Art. 59a Ausnahmen von den Vollzugsbeschränkungen nach § 15 Absatz 3 des Außenwirtschaftsgesetzes
- Unterabschnitt 2 Sektorspezifische Prüfung von Unternehmenserwerben
- Art. 60 Anwendungsbereich der sektorspezifischen Prüfung
- Art. 60a Stimmrechtsanteile
- Art. 61 Freigabe eines Erwerbs nach § 60
- Art. 62 Untersagung oder Anordnungen
- Unterabschnitt 3 Verfahrensübergreifende Vorschriften
- Art. 62a Verfahrenswechsel im Prüfverfahren
- Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 63 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Meldevorschriften im Kapitalverkehr
- Art. 64 Meldung von Vermögen von Inländern im Ausland
- Art. 65 Meldung von Vermögen von Ausländern im Inland
- Art. 66 Meldungen von Forderungen und Verbindlichkeiten
- Abschnitt 3 Meldung von Zahlungen
- Art. 67 Meldung von Zahlungen
- Art. 70 Meldungen der Geldinstitute
- Abschnitt 4 Meldefristen, Meldestellen und Ausnahmen von der Meldepflicht
- Art. 71 Meldefristen
- Art. 72 Meldestelle und Einreichungsweg
- Art. 73 Ausnahmen
- Abschnitt 1 Ausfuhr-, Handels- und Vermittlungsverbote
- Art. 74 Ausfuhrverbote von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfassten Gütern
- Art. 75 Verbote von Handels- und Vermittlungsgeschäften in Bezug auf in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasste Güter
- Art. 76 Ausnahmen von § 74 Absatz 1 und § 75
- Art. 76a Ausnahmen von § 74 Absatz 1 und § 75 sowie von Verboten aus Rechtsakten der Europäischen Union in Einzelfällen
- Abschnitt 2 Einfuhr- und Verbringungsverbote
- Art. 77 Einfuhrverbote von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfassten Gütern aus bestimmten Ländern
- Abschnitt 3 Besondere Genehmigungserfordernisse
- Art. 78 Genehmigungserfordernisse für die Ausfuhr bestimmter Ausrüstung
- Abschnitt 4 Auslandstaten Deutscher
- Art. 79 Beschränkungen nach § 5 Absatz 5 des Außenwirtschaftsgesetzes
- Abschnitt 1 Straftaten
- Art. 80 Straftaten
- Abschnitt 2 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 81 Ordnungswidrigkeiten – Verstöße gegen Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung
- Art. 82 Ordnungswidrigkeiten – Verstöße gegen Rechtsakte der Europäischen Union
- Kapitel 10 Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Art. 82a Übergangsbestimmungen
- Art. 82b Evaluierung der Änderungen der §§ 55 bis 62a durch die Fünfzehnte, Sechzehnte und Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
- Art. 83 Inkrafttreten, Außerkrafttreten