DE · AtVfV
Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes
Contents
- Erster Abschnitt Anwendungsbereich, Antrag und Unterlagen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 1a Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung
- Art. 1b Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen
- Art. 2 Form und Inhalt des Antrags
- Art. 3 Art und Umfang der Unterlagen
- Zweiter Abschnitt Beteiligung Dritter und anderer Behörden
- Art. 4 Bekanntmachung des Vorhabens
- Art. 5 Inhalt der Bekanntmachung
- Art. 6 Auslegung von Antrag und Unterlagen
- Art. 6a Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
- Art. 7 Einwendungen
- Art. 7a Verfahren bei grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen
- Dritter Abschnitt Erörterungstermin
- Art. 8 Gegenstand und Zweck
- Art. 9 Besondere Einwendungen
- Art. 10 Wegfall
- Art. 11 Verlegung
- Art. 12 Verlauf
- Art. 13 Niederschrift
- Vierter Abschnitt Genehmigung
- Art. 14 Sachprüfung
- Art. 14a Zusammenfassende Darstellung, begründete Bewertung
- Art. 15 Entscheidung
- Art. 16 Inhalt des Genehmigungsbescheides
- Art. 17 Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Bescheids
- Fünfter Abschnitt Besondere Vorschriften
- Art. 18 Teilgenehmigung
- Art. 19 Vorbescheid
- Art. 19a Raumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren
- Art. 19b Genehmigungen nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes
- Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
- Art. 20 Übergangsvorschrift
- Art. 21