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Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente
Contents
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Einheitlicher Begleitschein
- Art. 5 Verbringungsverbot, Genehmigung
- Art. 6 Antragstellung
- Art. 7 Eingangsbestätigung und Informationsersuchen
- Art. 8 Verbringung in einen Mitgliedstaat
- Art. 9 Verbringung in ein Drittland
- Art. 10 Verbringung in das Inland aus einem Drittland
- Art. 11 Verbringung durch das Inland
- Art. 12 Unterrichtungen
- Art. 13 Übermittlung und Mitführen von Unterlagen
- Art. 14 Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat
- Art. 15 Zustimmung zur Durchfuhr
- Art. 16 Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten
- Art. 17 Nicht zu Ende geführte Verbringungen
- Art. 18 Bestätigung über den Erhalt
- Art. 19 Sprachenregelung
- Art. 20 Mitwirkung der Zollstellen
- Art. 21 Aufbewahrung der einheitlichen Begleitscheine nach Abschluss des Verfahrens
- Art. 22 Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- Art. 23 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten