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Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle
Contents
- Abschnitt 1 Grundsätze der Datenübermittlung
- Art. 1 Datensätze
- Art. 2 Technisches Übermittlungsformat
- Art. 2a DIN- und ISO/IEC-Normen
- Art. 3 Verfahren der Datenübermittlung, Schnittstellen
- Art. 4 Übermittlung durch Datenfernübertragung
- Art. 5 Identifikation der am Verfahren Beteiligten
- Unterabschnitt 1 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
- Art. 6 Mitteilungspflichten des Arbeitgebers
- Art. 7 Besondere Mitteilungspflichten der zuständigen Stelle
- Art. 9 Besondere Mitteilungspflicht der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
- Art. 10 Besondere Mitteilungspflichten des Anbieters
- Art. 11 Anbieterwechsel
- Art. 12 Besondere Mitteilungspflichten der zentralen Stelle gegenüber dem Anbieter
- Art. 13 Anzeigepflichten des Zulageberechtigten
- Unterabschnitt 2 Ermittlung, Festsetzung, Auszahlung, Rückforderung und Rückzahlung der Zulagen
- Art. 14 Nachweis der Rentenversicherungspflicht und der Höhe der maßgebenden Einnahmen
- Art. 15 Auszahlung der Zulage
- Art. 16 Kleinbetragsgrenze für Rückforderungen gegenüber dem Zulageberechtigten
- Art. 17 Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle
- Unterabschnitt 3 Bescheinigungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- Art. 18 Erteilung der Anbieterbescheinigungen
- Art. 19 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- Abschnitt 3 Vorschriften zu Rentenbezugsmitteilungen
- Art. 20a Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle
- Art. 21 Erprobung des Verfahrens
- Abschnitt 4 Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle
- Art. 23 Erprobung des Verfahrens
- Art. 24 Mitteilungspflichten nach § 10 Absatz 4b des Einkommensteuergesetzes