Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

AGebV · Allgemeine Gebührenverordnung

AGebV Art. 9Festgebühr

Abschnitt 2 Ermittlung der kostendeckenden Gebühr

In forceOfficial text

(1) Die Festgebühr ist wie folgt zu berechnen: 1.

nach dem Zeitaufwand, der für die Erbringung der gebührenfähigen Leistung durchschnittlich erforderlich ist, auf der Grundlage a)

der allgemeinen pauschalen Stundensätze nach Anlage 1 oder

b) der besonderen pauschalen Stundensätze nach Anlage 2 oder

2.

auf der Grundlage der Kosten, die durch eine Kosten-und-Leistungs-Rechnung ermittelt worden sind.

(2) Die Berechnungsmethoden können miteinander kombiniert werden.