Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

PSA-V · Verordnung Persönliche Schutzausrüstung

§ 1 PSA-VGeltungsbereich

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

zur Anwendung in Dienststellen des Bundes vgl. BGBl. II Nr. 120/2017

(1) Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen.

(2) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten auch für persönliche Schutzausrüstungen, die nach anderen Arbeitnehmerschutzvorschriften zur Verfügung zu stellen sind.