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AT · BFG 2013

Bundesfinanzgesetz 2013

In Kraft16 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. § 1 Bewilligung
  3. § 2 Ermächtigung zu Kreditoperationen
  4. § 3 Ermächtigung zu besonderen Finanzierungen
  5. § 4 Umschichtungen finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durchEinsparungen im Finanzierungshaushalt und im Ergebnishaushalt zu bedecken bzw. auszugleichen sind
  6. § 5 Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sind (Abs. 1) sowie Ausnahmen davon (Abs. 2) Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sind (Absatz eins,) sowie Ausnahmen davon (Absatz 2,)
  7. § 6 Überschreitung finanzierungswirksamer Mittelverwendungen mit Bedeckung durch Kreditoperationen ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt
  8. § 7 Überschreitung nicht finanzierungswirksamer Aufwendungen ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt
  9. § 8 Gemeinsame Bestimmungen für Umschichtungen und Überschreitungen sowie Ausnahmen davon
  10. § 9 Ausnahmen von generellen Regelungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 sowie Umschichtungs-, Bedeckungs- und Ausgleichsverbot
  11. § 10 Haftungsübernahmen
  12. § 11 Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen
  13. § 12 Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen
  14. § 13 Personalplan
  15. § 14 Verweisungen
  16. § 15 Inkrafttreten und Geltungsdauer