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BFG 2013 · Bundesfinanzgesetz 2013

§ 1 BFG 2013Bewilligung

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. Art. XV

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2013 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

Allgemeine

Geldfluss aus

Gebarung

der Finanzierungstätigkeit

(Beträge in Millionen Euro)

Auszahlungen:

75 005,806

89 403,074

Einzahlungen:

68 678,361

95 730,519

Nettofinanzierungsbedarf:

6 327,445

Finanzierungsüberschuss:

6 327,445

Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2013 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel IV und V herangezogen werden.