DE · OrgBAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- чл. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Zwischenprüfung
- чл. 6 Ziel und Zeitpunkt
- чл. 7 Inhalt
- чл. 8 Prüfungsbereich
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- чл. 9 Ziel und Zeitpunkt
- чл. 10 Inhalt
- Unterabschnitt 2 Fachrichtung Orgelbau
- чл. 11 Prüfungsbereiche
- чл. 12 Prüfungsbereich Entwurf und Fertigung
- чл. 13 Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
- чл. 14 Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
- чл. 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- чл. 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 3 Fachrichtung Pfeifenbau
- чл. 18 Prüfungsbereiche
- чл. 19 Prüfungsbereich Entwurf und Fertigung
- чл. 20 Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
- чл. 21 Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
- чл. 22 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- чл. 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- чл. 25 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- чл. 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten