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Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung
Съдържание
- Abschnitt 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- чл. 1 Geltungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- чл. 3 Hersteller
- чл. 4 Bevollmächtigte
- чл. 5 Einführer
- чл. 6 Vertreiber
- чл. 7 Eigentümer
- чл. 8 Betreiber
- чл. 9 Geltung der Pflichten des Herstellers für Einführer und Vertreiber
- чл. 10 Sonstige Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 3 Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte
- чл. 11 Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte und Konformitätsbewertung
- чл. 12 Neubewertung der Konformität
- чл. 13 Allgemeine Grundsätze der Pi-Kennzeichnung
- чл. 14 Freier Verkehr ortsbeweglicher Druckgeräte und gegenseitige Anerkennung
- Abschnitt 4 Benennende Behörde und Benannte Stellen
- чл. 15 Benennende Behörde
- чл. 16 Benennungsverfahren
- чл. 17 Weitere Aufgaben der Benennenden Behörde
- чл. 18 Rechte und Pflichten der Benannten Stellen
- чл. 19 Koordinierung der Benannten Stellen
- Abschnitt 5 Marktüberwachung
- чл. 20 Zuständigkeiten und Zusammenarbeit
- чл. 21 Marktüberwachungsstrategie
- чл. 22 Marktüberwachungsmaßnahmen
- чл. 22a Maßnahmen bei der Gefährdung von Gesundheit oder Sicherheit durch konforme ortsbewegliche Druckgeräte
- чл. 23 Formale Nichtkonformität
- Abschnitt 6 Informations- und Meldepflichten
- чл. 24 Meldeverfahren
- чл. 25 Schnellinformationssystem
- чл. 26 Veröffentlichung von Informationen
- Abschnitt 7 Notfallverfahren
- чл. 27 Anwendung der Notfallverfahren
- чл. 28 Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften ortsbeweglichen Druckgeräten
- чл. 29 Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer Benannten Stelle vorgeschrieben ist, und Maßnahmen zur Überwachung
- чл. 30 Priorisierung von Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
- Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 31 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- чл. 32 Übergangsbestimmungen
- чл. 33 Anerkennung der Gleichwertigkeit