InsO чл. 38Begriff der Insolvenzgläubiger
Zweiter Abschnitt Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
Die Insolvenzmasse dient zur Befriedigung der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben (Insolvenzgläubiger).