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ZDG · Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer

ZDG чл. 21Widerruf des Einberufungsbescheides

Abschnitt 3 Heranziehung zum Zivildienst

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Wird nach Zustellung des Einberufungsbescheides festgestellt, dass der anerkannte Kriegsdienstverweigerer nicht verfügbar ist, so ist der Einberufungsbescheid zu widerrufen. Der Widerrufsbescheid ist schriftlich zu erteilen und zuzustellen.