BfAAG · Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
BfAAG чл. 7Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin beim Bundesamt sind bis zum 31. Dezember 2021 erstmals zu wählen.