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Berufsbildungsgesetz
Съдържание
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung
- чл. 2 Lernorte der Berufsbildung
- чл. 3 Anwendungsbereich
- Abschnitt 1 Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen
- чл. 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen
- чл. 5 Ausbildungsordnung
- чл. 6 Erprobung neuer Ausbildungs- und Prüfungsformen
- чл. 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer
- чл. 7a Teilzeitberufsausbildung
- чл. 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
- чл. 9 Regelungsbefugnis
- Unterabschnitt 1 Begründung des Ausbildungsverhältnisses
- чл. 10 Vertrag
- чл. 11 Vertragsabfassung
- чл. 12 Nichtige Vereinbarungen
- Unterabschnitt 2 Pflichten der Auszubildenden
- чл. 13 Verhalten während der Berufsausbildung
- Unterabschnitt 3 Pflichten der Ausbildenden
- чл. 14 Berufsausbildung
- чл. 15 Freistellung, Anrechnung
- чл. 16 Zeugnis
- Unterabschnitt 4 Vergütung
- чл. 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
- чл. 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
- чл. 19 Fortzahlung der Vergütung
- Unterabschnitt 5 Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
- чл. 20 Probezeit
- чл. 21 Beendigung
- чл. 22 Kündigung
- чл. 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
- Unterabschnitt 6 Sonstige Vorschriften
- чл. 24 Weiterarbeit
- чл. 25 Unabdingbarkeit
- чл. 26 Andere Vertragsverhältnisse
- Abschnitt 3 Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
- чл. 27 Eignung der Ausbildungsstätte
- чл. 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen
- чл. 29 Persönliche Eignung
- чл. 30 Fachliche Eignung
- чл. 31 Europaklausel
- чл. 31a Sonstige ausländische Vorqualifikationen
- чл. 32 Überwachung der Eignung
- чл. 33 Untersagung des Einstellens und Ausbildens
- Abschnitt 4 Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- чл. 34 Einrichten, Führen
- чл. 35 Eintragen, Ändern, Löschen
- чл. 36 Antrag und Mitteilungspflichten
- Abschnitt 5 Prüfungswesen
- чл. 37 Abschlussprüfung
- чл. 38 Prüfungsgegenstand
- чл. 39 Prüfungsausschüsse, Prüferdelegationen
- чл. 40 Zusammensetzung, Berufung
- чл. 41 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
- чл. 42 Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung
- чл. 42a Virtuelle Teilnahme von Prüfenden
- чл. 43 Zulassung zur Abschlussprüfung
- чл. 44 Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinanderfallenden Teilen
- чл. 45 Zulassung in besonderen Fällen
- чл. 46 Entscheidung über die Zulassung
- чл. 47 Prüfungsordnung
- чл. 48 Zwischenprüfungen
- чл. 49 Zusatzqualifikationen
- чл. 50 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- чл. 50a Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen
- Abschnitt 6 Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs
- чл. 50b Antragstellung und Zulassung
- чл. 50c Durchführung des Verfahrens
- чл. 50d Besondere Regelungen für Menschen mit Behinderungen
- чл. 50e Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 7 Interessenvertretung
- чл. 51 Interessenvertretung
- чл. 52 Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 1 Fortbildungsordnungen des Bundes
- чл. 53 Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung
- чл. 53a Fortbildungsstufen
- чл. 53b Geprüfter Berufsspezialist und Geprüfte Berufsspezialistin
- чл. 53c Bachelor Professional
- чл. 53d Master Professional
- чл. 53e Anpassungsfortbildungsordnungen
- Abschnitt 2 Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
- чл. 54 Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
- Abschnitt 3 Ausländische Vorqualifikationen, Prüfungen
- чл. 55 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
- чл. 56 Fortbildungsprüfungen
- чл. 57 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- Kapitel 3 Berufliche Umschulung
- чл. 58 Umschulungsordnung
- чл. 59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
- чл. 60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf
- чл. 61 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
- чл. 62 Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfungen
- чл. 63 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- Abschnitt 1 Berufsbildung behinderter Menschen
- чл. 64 Berufsausbildung
- чл. 65 Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen
- чл. 66 Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen
- чл. 67 Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung
- Abschnitt 2 Berufsausbildungsvorbereitung
- чл. 68 Personenkreis und Anforderungen
- чл. 69 Qualifizierungsbausteine, Bescheinigung
- чл. 70 Überwachung, Beratung
- Abschnitt 1 Bestimmung der zuständigen Stelle
- чл. 71 Zuständige Stellen
- чл. 72 Bestimmung durch Rechtsverordnung
- чл. 73 Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes
- чл. 74 Erweiterte Zuständigkeit
- чл. 75 Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
- чл. 75a Zuständige Stellen bei mehreren betroffenen Berufsbereichen und Bereichen
- чл. 75b Zuständige Stelle bei der Feststellung nach § 1 Absatz 6
- Abschnitt 2 Überwachung der Berufsbildung
- чл. 76 Überwachung, Beratung
- Abschnitt 3 Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
- чл. 77 Errichtung
- чл. 78 Beschlussfähigkeit, Abstimmung
- чл. 79 Aufgaben
- чл. 80 Geschäftsordnung
- Abschnitt 4 Zuständige Behörden
- чл. 81 Zuständige Behörden
- Kapitel 2 Landesausschüsse für Berufsbildung
- чл. 82 Errichtung, Geschäftsordnung, Abstimmung
- чл. 83 Aufgaben
- Teil 4 Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
- чл. 84 Ziele der Berufsbildungsforschung
- чл. 85 Ziele der Berufsbildungsplanung
- чл. 86 Berufsbildungsbericht
- чл. 87 Zweck und Durchführung der Berufsbildungsstatistik
- чл. 88 Erhebungen
- Teil 5 Bundesinstitut für Berufsbildung
- чл. 89 Bundesinstitut für Berufsbildung
- чл. 90 Aufgaben
- чл. 91 Organe
- чл. 92 Hauptausschuss
- чл. 93 Präsident oder Präsidentin
- чл. 94 Wissenschaftlicher Beirat
- чл. 95 Ausschuss für Fragen behinderter Menschen
- чл. 96 Finanzierung des Bundesinstituts für Berufsbildung
- чл. 97 Haushalt
- чл. 98 Satzung
- чл. 99 Personal
- чл. 100 Aufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung
- Teil 6 Bußgeldvorschriften
- чл. 101 Bußgeldvorschriften
- Teil 7 Übergangs- und Schlussvorschriften
- чл. 102 Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit
- чл. 103 Fortgeltung bestehender Regelungen
- чл. 104 Übertragung von Zuständigkeiten
- чл. 105 Evaluation
- чл. 106 Übergangsregelung