DE · ZensG 2011
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011
Содержание
- Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- ст. 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
- ст. 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
- ст. 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
- ст. 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
- ст. 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
- ст. 6 Gebäude- und Wohnungszählung
- ст. 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- ст. 8 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- ст. 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
- Abschnitt 3 Organisation
- ст. 10 Erhebungsstellen
- ст. 11 Erhebungsbeauftragte
- ст. 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
- ст. 13 Ordnungsnummern
- Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
- ст. 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
- ст. 15 Mehrfachfalluntersuchung
- ст. 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
- ст. 17 Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
- Abschnitt 5 Auskunftspflicht und Datenschutz
- ст. 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
- ст. 19 Löschung
- ст. 20 Datenübermittlungen
- ст. 21 Information der Öffentlichkeit
- ст. 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
- Abschnitt 6 Schlussvorschriften
- ст. 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
- ст. 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
- ст. 25 Finanzzuweisung