DE · ZensG 2011
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- чл. 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
- чл. 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
- чл. 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
- чл. 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
- чл. 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
- чл. 6 Gebäude- und Wohnungszählung
- чл. 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- чл. 8 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- чл. 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
- Abschnitt 3 Organisation
- чл. 10 Erhebungsstellen
- чл. 11 Erhebungsbeauftragte
- чл. 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
- чл. 13 Ordnungsnummern
- Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
- чл. 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
- чл. 15 Mehrfachfalluntersuchung
- чл. 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
- чл. 17 Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
- Abschnitt 5 Auskunftspflicht und Datenschutz
- чл. 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
- чл. 19 Löschung
- чл. 20 Datenübermittlungen
- чл. 21 Information der Öffentlichkeit
- чл. 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
- Abschnitt 6 Schlussvorschriften
- чл. 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
- чл. 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
- чл. 25 Finanzzuweisung