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DepotG · Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren

DepotG ст. 8Ansprüche der Miteigentümer und sonstiger dinglich Berechtigter bei der Sammelverwahrung

1. Abschnitt Verwahrung

ДействуетОфициальный текст

Die für Ansprüche des Hinterlegers geltenden Vorschriften von § 6 Absatz 2 und 3 Satz 1, § 7 sind sinngemäß auf Ansprüche eines jeden Miteigentümers oder sonst dinglich Berechtigten anzuwenden.