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DepotG · Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren

DepotG чл. 8Ansprüche der Miteigentümer und sonstiger dinglich Berechtigter bei der Sammelverwahrung

1. Abschnitt Verwahrung

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Die für Ansprüche des Hinterlegers geltenden Vorschriften von § 6 Absatz 2 und 3 Satz 1, § 7 sind sinngemäß auf Ansprüche eines jeden Miteigentümers oder sonst dinglich Berechtigten anzuwenden.