DepotG · Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren
DepotG чл. 8Ansprüche der Miteigentümer und sonstiger dinglich Berechtigter bei der Sammelverwahrung
1. Abschnitt Verwahrung
Die für Ansprüche des Hinterlegers geltenden Vorschriften von § 6 Absatz 2 und 3 Satz 1, § 7 sind sinngemäß auf Ansprüche eines jeden Miteigentümers oder sonst dinglich Berechtigten anzuwenden.