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DepotG · Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren

DepotG ст. 28Unabdingbarkeit der Verpflichtungen des Kommissionärs

2. Abschnitt Einkaufskommission

ДействуетОфициальный текст

Die sich aus den §§ 18 bis 27 ergebenden Verpflichtungen des Kommissionärs können durch Rechtsgeschäft weder ausgeschlossen noch beschränkt werden, es sei denn, daß der Kommittent gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt.