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DepotG · Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren

DepotG чл. 28Unabdingbarkeit der Verpflichtungen des Kommissionärs

2. Abschnitt Einkaufskommission

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Die sich aus den §§ 18 bis 27 ergebenden Verpflichtungen des Kommissionärs können durch Rechtsgeschäft weder ausgeschlossen noch beschränkt werden, es sei denn, daß der Kommittent gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt.