DE · VerifZusAusfG
Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen den Nichtkernwaffenstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Abs. 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Verifikationsabkommen) sowie zu dem Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen vom 22. September 1998
Содержание
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- ст. 1 Begriffsbestimmungen
- ст. 2 Zweck und Begrenzung der Sicherungsmaßnahmen
- ст. 3 Erleichterung der Sicherungsmaßnahmen
- ст. 4 Außergewöhnliche Umstände
- ст. 5 Identifizierung der Inspektoren
- Zweiter Abschnitt Sicherungsmaßnahmen nach dem Verifikationsabkommen
- ст. 6 Verpflichtungen zur Duldung und Unterstützung von Sicherungsmaßnahmen nach dem Verifikationsabkommen
- ст. 7 Befreiung und Beendigung von Sicherungsmaßnahmen
- ст. 8 Nachprüfung der technischen Merkmale der Anlage
- ст. 9 Ad-hoc-Inspektion
- ст. 10 Routineinspektion
- ст. 11 Sonderinspektion
- ст. 12 Inspektionstätigkeiten
- ст. 13 Durchführung der Inspektionstätigkeiten
- Dritter Abschnitt Sicherungsmaßnahmen nach dem Zusatzprotokoll
- ст. 14 Verpflichtungen zur Duldung und Unterstützung von Sicherungsmaßnahmen nach dem Zusatzprotokoll
- ст. 15 Erteilung von Informationen
- ст. 16 Empfänger und Zeitpunkt der Informationen
- ст. 17 Gewährung von erweitertem Zugang, Inspektionszwecke
- ст. 18 Duldung und Unterstützung von Inspektionstätigkeiten
- ст. 19 Beschränkung des Zugangs
- Vierter Abschnitt Finanzielle Regelungen
- ст. 20 Kosten
- ст. 21 Anspruch auf Schadensersatz
- Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften
- ст. 22 Auftragsverwaltung, Aufgabenübertragung
- ст. 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten