DE · TrDüV
Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister
Содержание
- ст. 1 Registrierung im Transparenzregister und Übermittlung der Mindestangaben
- ст. 2 Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten
- ст. 3 Übermittlung der Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten
- ст. 4 Übermittlung der Indexdaten durch den Betreiber des Unternehmensregisters
- ст. 5 Änderung und Aktualisierung der Indexdaten
- ст. 6 Störungen bei der Indexdatenübermittlung, Sicherheitskonzept für das Transparenzregister
- ст. 7 Inkrafttreten