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Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister
Съдържание
- чл. 1 Registrierung im Transparenzregister und Übermittlung der Mindestangaben
- чл. 2 Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten
- чл. 3 Übermittlung der Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten
- чл. 4 Übermittlung der Indexdaten durch den Betreiber des Unternehmensregisters
- чл. 5 Änderung und Aktualisierung der Indexdaten
- чл. 6 Störungen bei der Indexdatenübermittlung, Sicherheitskonzept für das Transparenzregister
- чл. 7 Inkrafttreten