DE · TrDüV
Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister
Inhoud
- Art. 1 Registrierung im Transparenzregister und Übermittlung der Mindestangaben
- Art. 2 Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten
- Art. 3 Übermittlung der Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten
- Art. 4 Übermittlung der Indexdaten durch den Betreiber des Unternehmensregisters
- Art. 5 Änderung und Aktualisierung der Indexdaten
- Art. 6 Störungen bei der Indexdatenübermittlung, Sicherheitskonzept für das Transparenzregister
- Art. 7 Inkrafttreten