TPG · Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
TPG ст. 22Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
Die Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes bleiben unberührt.
TPG · Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
Die Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes bleiben unberührt.