StPO ст. 84Sachverständigenvergütung
Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein
Der Sachverständige erhält eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein
Der Sachverständige erhält eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.