StPO ст. 151Anklagegrundsatz
Erster Abschnitt Öffentliche Klage
Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
Erster Abschnitt Öffentliche Klage
Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.