SortSchG 1985 · Sortenschutzgesetz
SortSchG 1985 ст. 5Beständigkeit
Abschnitt 1 Voraussetzungen und Inhalt des Sortenschutzes
Eine Sorte ist beständig, wenn sie in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale nach jeder Vermehrung oder, im Falle eines Vermehrungszyklus, nach jedem Vermehrungszyklus unverändert bleibt.