SortSchG 1985 · Sortenschutzgesetz
SortSchG 1985 ст. 4Homogenität
Abschnitt 1 Voraussetzungen und Inhalt des Sortenschutzes
Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.