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SortSchG 1985 · Sortenschutzgesetz

SortSchG 1985 Art. 5Beständigkeit

Abschnitt 1 Voraussetzungen und Inhalt des Sortenschutzes

In forceOfficial text

Eine Sorte ist beständig, wenn sie in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale nach jeder Vermehrung oder, im Falle eines Vermehrungszyklus, nach jedem Vermehrungszyklus unverändert bleibt.