SoldGG · Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten
SoldGG ст. 4Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Erfolgt eine unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer der in § 1 Abs. 1 genannten Gründe, so kann diese unterschiedliche Behandlung gemäß § 8 nur gerechtfertigt werden, wenn sich die Rechtfertigung auf alle diese Gründe erstreckt, derentwegen die unterschiedliche Behandlung erfolgt.