DE · SeeEigensichV
Verordnung zur Eigensicherung von Seeschiffen zur Abwehr äußerer Gefahren
Содержание
- ст. 1 Zweck der Verordnung und Zuständigkeit des Bundes
- ст. 2 Verpflichtungen privater Unternehmen
- ст. 3 Anerkannte Stelle zur Gefahrenabwehr
- ст. 4 Beauftragte für die Gefahrenabwehr im Unternehmen und auf dem Schiff
- ст. 5 Anerkennung von Fortbildungslehrgängen
- ст. 6 Risikobewertung
- ст. 7 Plan zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff
- ст. 8 Internationales Zeugnis über die Gefahrenabwehr an Bord eines Schiffes
- ст. 9 Sicherheitserklärung
- ст. 10 Kommunikation
- ст. 11 Schulungen und Übungen
- ст. 12 Ordnungswidrigkeiten
- ст. 13 ISO-Normen
- ст. 14 Übergangsvorschrift zu § 7 Absatz 2a