RheinSchPersV · Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein
RheinSchPersV ст. 8Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 8 Radarpatent
Wer ein Radarpatent erwerben will, muss a)
mindestens 18 Jahre alt sein;
b) Inhaber eines Schifferpatentes und
c) Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses sein.