RheinSchPersV · Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein
RheinSchPersV ст. 8Antrags- und Zulassungsverfahren
Kapitel 8 Radarpatent
1.
Wer ein Radarpatent erwerben will, hat einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Patentes mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde zu richten: a)
Vor- und Familienname;
b) Geburtsdatum und Geburtsort;
c) Anschrift.
2.
Dem Antrag sind beizufügen: a)
ein Passbild aus neuerer Zeit;
b) eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;
c) eine Kopie des Schifferpatentes;
d) eine Kopie des Sprechfunkzeugnisses.