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RheinSchPersV · Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

RheinSchPersV Art. 8Antrags- und Zulassungsverfahren

Kapitel 8 Radarpatent

In forceOfficial text

1.

Wer ein Radarpatent erwerben will, hat einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Patentes mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde zu richten: a)

Vor- und Familienname;

b) Geburtsdatum und Geburtsort;

c) Anschrift.

2.

Dem Antrag sind beizufügen: a)

ein Passbild aus neuerer Zeit;

b) eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;

c) eine Kopie des Schifferpatentes;

d) eine Kopie des Sprechfunkzeugnisses.