ReNoPatAusbV · Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten ReNoPatAusbV ст. 2Dauer der Berufsausbildungen ДействуетОфициальный текст Die Berufsausbildungen dauern jeweils drei Jahre. ← Предыдущая · ст. 1 Содержание ст. 3 · Следующая →