QFUV · Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik QFUV ст. 29Inkrafttreten Abschnitt 4 Schlussvorschriften ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt sechs Monate nach der Verkündung in Kraft. ← Предыдущая · ст. 28 Содержание