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Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen
Содержание
- Erster Abschnitt Rechnungslegung von Unternehmen
- ст. 1 Zur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen
- ст. 2 Beginn und Dauer der Pflicht zur Rechnungslegung
- ст. 3 Geltungsbereich
- ст. 4 Gesetzliche Vertreter, Aufsichtsrat, Feststellung, Gericht
- ст. 5 Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht
- ст. 6 Prüfung durch die Abschlußprüfer
- ст. 7 Prüfung durch den Aufsichtsrat
- ст. 8 Feststellung des Jahresabschlusses
- ст. 9 Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
- ст. 10 Nichtigkeit des Jahresabschlusses
- Zweiter Abschnitt Rechnungslegung von Konzernen
- ст. 11 Zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen
- ст. 12 Beginn und Dauer der Pflicht zur Konzernrechnungslegung
- ст. 13 Aufstellung von Konzernabschluß und Konzernlagebericht
- ст. 14 Prüfung des Konzernabschlusses
- ст. 15 Offenlegung des Konzernabschlusses
- ст. 16
- Dritter Abschnitt Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
- ст. 17 Unrichtige Darstellung
- ст. 18 Verletzung der Berichtspflicht
- ст. 19 Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- ст. 19a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen
- ст. 20 Bußgeldvorschriften
- ст. 21 Festsetzung von Ordnungsgeld
- ст. 21a Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle
- ст. 22 Erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften
- ст. 23 Inkrafttreten