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PflBG · Gesetz über die Pflegeberufe

PflBG ст. 23Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

Abschnitt 2 Ausbildungsverhältnis

ДействуетОфициальный текст

Wird die oder der Auszubildende im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.