PAO ст. 94Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
Zweiter Abschnitt Der Bundesgerichtshof in Patentanwaltssachen
Die zu Beisitzern berufenen Patentanwälte sind zu den einzelnen Sitzungen in der Reihenfolge einer Liste heranzuziehen, die der Vorsitzende des Senats nach Anhörung der beiden ältesten der zu Beisitzern berufenen Patentanwälte vor Beginn des Geschäftsjahres aufstellt.