PAO ст. 92Rechtsstellung der Patentanwälte als Beisitzer
Zweiter Abschnitt Der Bundesgerichtshof in Patentanwaltssachen
(1) Die Patentanwälte sind ehrenamtliche Richter. Sie haben in der Sitzung, zu der sie als Beisitzer herangezogen werden, die Stellung eines Berufsrichters.
(2) § 88 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 gilt entsprechend.