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PAO · Patentanwaltsordnung

PAO Art. 92Rechtsstellung der Patentanwälte als Beisitzer

Zweiter Abschnitt Der Bundesgerichtshof in Patentanwaltssachen

In forceOfficial text

(1) Die Patentanwälte sind ehrenamtliche Richter. Sie haben in der Sitzung, zu der sie als Beisitzer herangezogen werden, die Stellung eines Berufsrichters.

(2) § 88 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 gilt entsprechend.