PAO ст. 105Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
Erster Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Landgericht werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat für Patentanwaltssachen (§ 86) besteht.