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PatAnwAPrV · Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte

PatAnwAPrV ст. 7Ausbildungsabschnitte

Unterabschnitt 1 Allgemeines

ДействуетОфициальный текст

Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte, die Bewerberinnen und Bewerber in folgender Reihenfolge zu durchlaufen haben: 1.

mindestens zwei Jahre und zwei Monate und höchstens drei Jahre im Geltungsbereich dieser Verordnung in einer Patentanwaltskanzlei oder in der Patentabteilung eines Unternehmens (erster Ausbildungsabschnitt),

2.

zwei Monate beim Deutschen Patent- und Markenamt (zweiter Ausbildungsabschnitt) und

3.

sechs Monate beim Bundespatentgericht (dritter Ausbildungsabschnitt).