OWiG · Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
OWiG ст. 65Allgemeines
Vierter Abschnitt Bußgeldbescheid
Die Ordnungswidrigkeit wird, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, durch Bußgeldbescheid geahndet.
OWiG · Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Vierter Abschnitt Bußgeldbescheid
Die Ordnungswidrigkeit wird, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, durch Bußgeldbescheid geahndet.