MDBNDVerfSchVDV ст. 46Zwischenprüfungszeugnis
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Wer die Zwischenprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt ein Zwischenprüfungszeugnis mit Angabe 1.
der Rangpunkte und Noten der Klausuren sowie
2.
der Rangpunktzahl der Zwischenprüfung.