MarkenV · Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
MarkenV ст. 31Gemeinsame Entscheidung über mehrere Widersprüche
Abschnitt 1 Widerspruchsverfahren
Über mehrere Widersprüche kann gemeinsam entschieden werden.
MarkenV · Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
Abschnitt 1 Widerspruchsverfahren
Über mehrere Widersprüche kann gemeinsam entschieden werden.